Streaming-Manipulation: Musikindustrie gegen unlautere Angebote
In einem Eilverfahren hat das Landgericht (LG) Frankfurt (Az. 2-03 O 466/20) einem Anbieter von Streaming-Manipulation-Webseiten dessen Dienstleistungs-Angebote untersagt. Darüber berichteten der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) und sein internationaler Dachverband IFPI (International Federation of the Phonographic Industry).
Bereits im Jahr 2019 hat sich der BVMI gemeinsam mit dem Dachverband IFPI einer breiten Koalition von Stakeholdern (Interessenvertretern) der Industrie zur Bekämpfung von Streaming-Manipulationen angeschlossen. Die Majors ebenso wie unabhängige Labels, Verlage, Online-Plattformen und Künstlerorganisationen haben einen gemeinsamen „Code of Best Practice“ unterzeichnet. Darin strebt man an, Streaming-Manipulationen zu erkennen und zu verhindern. Im Kern will man infolge die Auswirkungen auf den Markt verringern. Darauf basiert auch das Vorgehen in diesem aktuellen Fall.
Dem Anbieter der Streaming-Manipulation-Webseiten www.likeservice24.de und www.likeservice24.com ist es künftig verwehrt, seine Dienste anzubieten. Zu dessen Repertoire gehörten einerseits der Verkauf von Erzeugung zusätzlicher Plays auf Streaming-Plattformen, wie Spotify, YouTube, Soundcloud und Deezer. Hier ist der Anbieter wegen Irreführung zur Unterlassung verurteilt. Das weitere Angebot, das sowohl die Erzeugung zusätzlicher Views und Likes umfasst, als auch gekaufte Abonnenten und Rezensionen für Musik auf kommerziellen Online-Media-Plattformen bereitstellt, hat das LG Frankfurt als wettbewerbswidrig untersagt. Das Gericht bezeichnete auch dieses Sortiment als irreführend und infolge als unlauter. ...
Q. und weiteres auf tarnkappe -> weiterleitung von sunshine-island nach tarnkappe